AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen von MileStone-Design Unikatschmuck Factory

Niederwihl 125, 79733 Görwihl
Geschäftsführer Peter Schmidt
(nachfolgend: Fa. MileStone-Design )
 
I. Allgemeines
Alle Angebote, Bestellungen, Aufträge und Lieferungen erfolgen ausschließlich gemäß unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Das Angebot der Fa. MileStone-Design richtet sich überwiegend an Unternehmer, Verbraucher sind jedoch nicht vom Kauf ausgeschlossen. Der Kunde ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
 
II. Angebote
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Ein Auftrag gilt erst nach unserer schriftlichen Bestätigung als verbindlich. Angebote der Kunden erfolgen in der Regel durch Übermittlung eines ausgefüllten Bestellformulars. Dieses Angebot gilt mit Ausführung der Lieferung und der Übermittlung der Rechnung als angenommen, wenn die Versendung der Ware ab Eingang des Kundenangebots innerhalb einer Frist von 4 Wochen erfolgt.
Bestellt ein Kunde als Unternehmer eine Vielzahl von Waren, und können diese nur zum Teil ausgeliefert werden, so kommt mit Zusendung des lieferbaren Teils der Ware ein Vertrag über den Ankauf dieser Waren zustande, es sei denn, die Teillieferung ist für den Kunden offensichtlich sinnlos, oder der Kunde hat bei der Bestellung schriftlich darauf hingewiesen, dass er nur an einer vollständigen Lieferung Interesse hat.
 
III. Preise/Preiserhöhungen
Die Preise gelten ab Fa. MileStone-Design als Nettoeinzelpreis in EURO zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, soweit nicht anders ausgewiesen. Es gelten jeweils die in unserer aktuellen Preisliste veröffentlichten Preise zum Stichtag der Bestellung. Die aktuellen Preise können jederzeit angefragt werden.
Sollten sich die in der aktuellen Preisliste angegebenen Preise wegen Erhöhung von Kosten, oder Gestehungspreisen bis zur Auslieferung der bestellten Ware nicht halten lassen, darf die Fa. MileStone-Design die Preise nach billigem Ermessen erhöhen. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
Die veränderten Preisangaben werden dem Kunden vor, oder mit Auslieferung und Übermittlung der Rechnung bekannt gegeben. Der Kunde kann im Fall einer solchen Preiserhöhung die Ware unverzüglich zurückweisen und der Fa. MileStone-Design auf deren Kosten zurücksenden, wenn der erhöhte Nettopreis den im Zeitpunkt der Bestellung nach der Preisliste geltenden Preis um mindestens 10 % übersteigt.
 

IV. Rückgaberecht
Dem Kunden wird für den Fall des Nichtgefallens der übersandten Ware ein Rückgaberecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware zugestanden. Für die Berechnung der Rückgabelfrist gilt die Ware spätestens mit Ablauf des 3. Werktages nach Versand als beim Kunden zugegangen. Einen späteren Anlieferungszeitpunkt muss der Kunde beweisen.
Das Rückgaberecht besteht nur, wenn die Ware ordnungsgemäß unter Verwendung der Originalverpackung und angebrachten Original Etikette in der Art und Weise an die Fa. MileStone-Design zurückgesandt wird, dass eine Beschädigung der Ware soweit als möglich ausgeschlossen ist.
Kommt eine zurückgesandte Ware beschädigt bei der Fa. MileStone-Design an, so ist der Kunde verpflichtet, den Rechnungspreis für die beschädigte Ware zu bezahlen, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass ihn keinerlei Verschulden trifft.Die Kosten der Rücksendung im Rahmen des Rückgaberechts trägt der Kunde.
Das Rückgaberecht besteht nicht, wenn der Kunde und die Fa. MileStone-Design dies vor Ausführung der Lieferung vereinbaren.
Das gesetzliche Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher bleibt unberührt.
 
V. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr und beginnt mit dem Erhalt der Ware durch den Kunden, sofern der Kunde Unternehmer ist. Ansonsten gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.
Offensichtliche Mängel – insbesondere Transportschäden der Ware – hat der Kunde, sofern er Unternehmer ist, der Fa. MileStone-Design ohne schuldhaftes Verzögern schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige muss spätestens innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Erhalt der Ware erfolgen.
Bei Vorliegen eines Mangels ist die Fa. MileStone-Design zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung berechtigt, wobei die Nachlieferung portofrei erfolgt. Schlagen zwei Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuche fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Wandelung, Rücktritt oder Minderung verlangen.

Handelt es sich bei dem verkauften Liefergegenstand um eine gebrauchte Sache – beispielsweise eine Vorware – so wir die Gewährleistung auf 1 Jahr beschränkt.
 
VI. Haftungsbeschränkung
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Fa. MileStone-Design, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Fa. MileStone-Design nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Einschränkungen der Haftung gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Fa. MileStone-Design, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

VII. Eigentumsvorbehalt / Versicherung gegen Schäden
Die gelieferte Ware bleibt bis zum Ausgleich der der Fa. MileStone-Design aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum der Fa. MileStone-Design, im Folgenden auch Kommittent genannt. Der Eigentumsvorbehalt bleibt gegenüber Unternehmern auch bestehen für Forderungen der Fa. MileStone-Design als Kommittent gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Kunden ist die Fa. MileStone-Design zum Verzicht auf den erweiterten Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Kunde sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt und in Bezug auf die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung angemessene Sicherheit leistet.
So lange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde über die Ware weder verfügen noch Dritten vertraglich ein Nutzungsrecht einräumen.
Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Dieser Absatz gilt nicht für Verbraucher.
Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an die Fa. MileStone-Design in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Fa. MileStone-Design, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

VIII. Kommissionsware
(1) Soweit der Kunde Kommisionsware erhält, ist er verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
(2) Der Kunde haftet für Verlust und Beschädigung der Ware in vollem Umfang und stellt die Fa. MileStone-Design von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die diese hieraus gegen Fa. MileStone-Design stellen.

IX. Zahlung
Die Fa. MileStone-Design liefert per Nachnahme, bei Stammkunden auf Rechnungsbasis. Forderungen aus Rechnungen sind 3 Tage nach Erhalt der Rechnung und der Ware fällig und ohne Abzug zu begleichen.
Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die von ihm behaupteten Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

X. Datenschutz
Der Kunde ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit der Fa. MileStone-Design, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist.
Die Rechte des Kunden ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:
Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten
Artikel 16 – Recht auf Berichtigung
Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
Artikel 21 – Widerspruchsrecht
Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden
Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Zur Ausübung der Rechte, wird der Kunde gebeten sich per E-Mail an die Fa. MileStone-Design oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.

XI. Streitschlichtung
Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgender Internetadresse erreichbar:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Die Fa. MileStone-Design ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

XII. Schlussbestimmungen
Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort für die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ergebenden Ansprüche ist 79733 Görwihl. Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Fa. MileStone-Design und dem Kunden – wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist – einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand Bad Säckingen.
Das gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können durch die Fa. MileStone-Design geändert werden.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.